Luzerner Minimalprogramm vernichtet Arbeitsplätze

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Verfasst durch Luzerner Gewerkschaftsbund

Luzerner Härtefallregelung setzt Anreize für Entlassungen

Der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) widerspricht der Aussage von Finanzdirektor Reto Wyss, dass die Anliegen der Sozialpartner "soweit als möglich" in die heute veröffentlichen Härtefalldekrete eingeflossen sind. Würde der Regierungsrat nicht auf eine Mitfinanzierung des Bundes beharren, könnte die 40%-Umsatzhürde für Härtefälle gesenkt werden. Dies war nicht nur eine Forderung der Gewerkschaften, sondern auch seitens der Arbeitgeber. Gänzlich ohne zusätzliche eigene Mittel hätte auch der Fehlanreiz bei der Berechnung des Umsatzrückganges behoben werden können. Mit dem betriebswirtschaftlich nicht begründbaren Einbezug von Kurzarbeitsentschädigung in den Umsatz, setzt der Kanton Luzern aktiv Anreize Personal zu entlassen.

Mit der Aufhebung der starren 1:9-Regelung wird ein grundlegender Konstruktionsfehler der Luzerner Härtefallregelung endlich beseitigt- dies aber erst nach massivem Druck seitens Gewerkschaften, Wirtschaft und dem Parlament. Was bleibt, ist die nach wie vor zu hohe Hürde zum Bezug von Härtefallgeldern. Betriebe, die nicht behördlich geschlossen wurden, müssen einen Umsatzrückgang von 40 Prozent nachweisen. Entgegen dem Wunsch des Parlaments und der Sozialpartner beharrt der Regierungsrat auf dieser Lösung. "Oberste Maxime des Regierungsrates ist die Mitfinanzierung durch den Bund - nicht der Erhalt von Arbeitsplätzen", bedauert LGB-Präsident Martin Wyss. Da der Regierungsrat nur die Minimalvorgaben des Bundes erfüllt und keine eignen zusätzlichen Massnahmen ohne Bundesfinanzierung ergreift, werden Luzerner Unternehmen massiv benachteiligt - gerade auch gegenüber Unternehmen aus Nachbarkantonen.

Dass der Regierungsrat zudem in eigener Kompetenz willkürlich auch Gelder an Unternehmen verteilen will, welche die Härtefallkriterien nicht erfüllen, ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Gleichzeitig bestätigt der Regierungsrat damit, dass die vom Bund gesetzte 40%-Umsatzrückgang-Marke zu hoch ist

Anliegen der Sozialpartner nicht erfüllt

Eine Senkung der 40%-Hürde wurde seitens der Arbeitgeber am Treffen der Sozialpartner eingebracht und blieb unwidersprochen. Die Umsetzung wäre im Gegensatz zur Behauptung des Finanzdirektors auch möglich. Dazu müsste der Kanton aber mehr eigene Mittel zur Verfügung stellen. Keine zusätzlichen Mittel benötigt die Behebung des Fehlanreizes, dass Unternehmen, die Personal entlassen, besseren Zugang zu Härtefallgeldern haben. Auch dies wurde am Treffen der Sozialpartner unwidersprochen eingebracht. Leider liest man weder in der Botschaft zu den Dekreten noch in der Medienmitteilung etwas zu diesem Punkt. Damit bleibt alles beim Alten: "Statt Arbeitsplätze zu retten, setzt die Regierung weiterhin Anreize Personal zu Entlassen und schweigt sich zum Thema aus", sagt LGB Geschäftsleiter Marcel Budmiger. Dies ist eine Ohrfeige für alle, die in dieser schwierigen Zeit um ihren Job bangen und eine weitere Respektlosigkeit gegenüber den Sozialpartnern.

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