Ja zum Klimaschutz und nachhaltigen Arbeitsplätzen

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Verfasst durch Luzerner Gewerkschaftsbund

Klimaschutz braucht ein neues CO2-Gesetz

Der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) empfiehlt zweimal JA zum CO2-Gesetz und zum COVID19-Gesetz. Ersteres bildet die Grundlage zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, letzteres zum Erhalt tausender Arbeitsplätze trotz Corona-Krise. Ein Nein empfiehlt der LGB-Vorstand zum PMT-Gesetz, welches zentrale rechtstaatliche Grundsätze aushebeln würde und auch Gewerkschafterinnen und Politaktivisten betreffen könnte. Zu den sogenannten Agrar-Initiativen wurde mangels gewerkschaftlichen Bezugs keine Parole gefasst.

Das CO2-Gesetz führt zu Investitionen in eine fossilfreie bzw. CO2-neutrale Wirtschaft. Das schafft nachhaltig neue Arbeitsplätze und ist ein erster Schritt zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dieser ökologische Umbau muss sozialverträglich stattfinden. Neue Klimaabgaben müssen als Lenkungsabgaben konzipiert sein, d. h. die dadurch generierten Einnahmen müssen weitgehend an die Bevölkerung zurückfliessen. Denn Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen leiden heute schon unter zu teuren Mieten und viel zu hohen Krankenkassenprämien. Sie verursachen in der Regel aber auch viel weniger Emissionen als reiche Haushalte mit Zweitwohnsitz und Drittauto und gehören damit – neben der Umwelt – zu den Gewinnern der Gesetzesrevision.

COVID 19-Gesetz: KMU stärken, Arbeitsplätze sichern

Das COID19-Gesetz enthält die gesetzlichen Grundlagen für zahlreiche Forderungen der Gewerkschaften zur Pandemiebekämpfung: Ausweitung und Verlängerung der Kurzarbeit, Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender, Lohngarantien für tiefste Einkommen bei Kurzarbeit sowie die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien. Ein Nein hätte schwerwiegende Folgen für verschiedene Wirtschaftszweige, in denen Arbeitsplätze und Löhne gefährdet wären.

Schlecht formuliertes PMT-Gesetz

Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Es ist aber so schwammig formuliert, dass auch fundamentale Grundrechte unliebsamer Gewerkschafterinnen oder z. B. Klima-Aktivisten fallen könnten. Der LGB empfiehlt ein Nein zur Schwächung unseres Rechtsstaates.

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