| Strommarktliberalisierung: Übungsabbruch statt weiter jammern |
|
|
|
|
Mit seinem Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern erläutert der Regierungsrat das Scheitern der Luzerner Energiepolitik. „Es wurde verpasst eine geeignete Strategie der Energieversorgung in eigenem Besitz zu fahren“, sagt LGB-Präsident Giorgio Pardini, „es bleibt das Jammern über die logischen Konsequenzen des liberalisierten Strommarktes.“ Wenn nun mit einer Kantonsinitiative gegen die Benachteiligung ländlicher Gebiete und fehlende Anreize für langfristige Investitionen angegangen werden soll, müsste konsequenterweise der Abbruch der völlig verunglückten Strommarktliberalisierung gefordert werden. Falsche Strategie gewählt Im Planungsbericht zur Stromversorgung wird deutlich, wie wenig Gestaltungsraum der Kanton Luzern in diesem für die Bevölkerung und Volkswirtschaft enorm wichtigen Bereich noch hat. Nachdem es verpasst wurde, eine massgebliche Beteiligung bei der CKW oder AXPO zu erreichen, steht Luzern unter dem Stromdiktat der anderen Kantone. Und als Antwort auf das Steuerdumping bei der Unternehmenssteuer kann der Kanton kaum auf Dumpingpreise beim Strom hoffen. Die Entwidmung der CKW-Beteiligung als öffentlicher Zweck im Jahr 2008 war ein Schritt in die falsche Richtung. Ein ähnliches Vorgehen kann den anderen Kantonen, welche die Stromversorgung als Service Public betrachten nicht aufgezwungen werden. Übungsabbruch gefordert In der Begründung der geplanten Kantonsinitiative spricht der Regierungsrat von einer „Entsolidarisierung der Endverbraucher“, „Benachteiligung ländlicher Gebiete“ sowie „fehlenden Anreizen zu langfristigen Investitionen“. Der Luzerner Gewerkschaftsbund teilt diese Analyse und sieht darin klare Nachteile für den Kanton Luzern. Diese sind jedoch die logische Folge der Strommarktliberalisierung. „Statt Kosmetik zu betreiben und eine riesige Kontrollbürokratie aufzubauen, wäre es besser die völlig verunglückte Liberalisierung zu stoppen“, sagt LGB-Präsident Giorgio Pardini. Er wird im Parlament eine entsprechende Kantonsinitiative verlangen. |






